Rauchwarnmelder
Was viele nicht wissen, seit 31.12.2017 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Seitdem müssen Schlafräume, Kinderzimmer, Aufenthaltsräume und Flure, die zu den genannten Räumen führen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
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Quelle: www.hager.de/medienpool | Da unsere Mitarbeiter die Qualifikation "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" und somit nach DIN 14676 (2012-09) zertifiziert sind, können wir Sie fachkundig beraten und natürlich die Montage und korrekte Vernetzung der einzelnen Räume durchführen. |